Übertritt an die Realschule

Welchen Weg geht mein Kind nach der Grundschule?

Der Übertritt zur Realschule

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg.

Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich.

Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Download Entscheidungshilfen zur Schulartwahl

Wo finde ich was?

Alle relevanten Termine zum Übertritt hat das Bayerische Realschulnetz für Sie kompakt zusammengefasst. Klicken Sie hier 🔗, um den aktuellen Terminkalender zu öffnen.

Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die die Aufnahmebedingungen an die Realschule noch nicht erfüllen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Probeunterricht unterziehen. Welche Voraussetzungen dies genau sind, finden Sie ebenfalls hier beim Bayerischen Realschulnetz 🔗.

Alle weiteren Informationen, welche relevant für den Übertritt finden, ebenso Zugang zum „Aufnahme-Check“ und den Anforderungen an Ihr Kind können Sie hier abrufen 🔗. Außerdem hat ebenfalls das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Vielzahl an aktuellen Informationen bereitgestellt 🔗.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung?

In der Anmeldewoche (Mo., 06.05., bis Mi., 08.05.2024, jeweils von 8:45 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30, sowie Fr., 10.05.2024, 8:45 Uhr bis 12:00 Uhr) (den Termin finden Sie auch beim BRN [hier 🔗]) können Sie mit allen notwendigen Unterlagen zu den Öffnungszeiten des Sekretariats zur Anmeldung vorbeikommen. Welche Unterlagen Sie dazu benötigen, erfahren Sie im Folgenden.

1) Schulanmeldung (aus dem Online-Portal)

Zur Online-Anmeldung

2) Geburtsurkunde bzw. Stammbuch (Original)

3) Übertrittszeugnis (im Original) oder Zwischenzeugnis bei Übertritt aus der 5. Klasse

4) Erfassungsbogen für die Kostenfreiheit des Schulwegs

Für Kinder aus dem LK Main Spessart

Für Kinder aus dem LK Würzburg

5) ggf. Sorgerechtsbeschluss

6) ggf.  Unterlagen zur Lese- und Rechtschreibstörung

7) aktueller Impfpass bzw. Nachweis Masernschutz

8) bei Bedarf Anmelde-formular zur Offenen Ganztagsschule

Anmeldung herunterladen

Notendurchschnitt in der Grundschule und entsprechende Empfehlungen

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Der Probeunterricht

Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden

Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule benötigt die Schülerin / der Schüler für die Realschule im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.

Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium ist ein Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).