Krankmeldung
Kann Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, so ist dies am ersten Tag der Erkrankung sowie auch an den Folgetagen der Erkrankung durch einen Erziehungsberechtigten in der Zeit von 07:15 bis 08:00 Uhr
telefonisch unter 09391 9182-0
oder per Fax unter 09391 9182-29
(mit Unterschrift) mitzuteilen. Im Rahmen der Prävention zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder ist die Schule auf Weisung des Kultusministeriums gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben sofort nach Unterrichtsbeginn Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufzunehmen. Ist dies nicht erfolgreich, so muss gegebenenfalls die Polizei verständigt werden.
Außerdem droht bei Schulaufgaben im Falle unentschuldigten Fehlens eine Bewertung mit der Note „ungenügend".
Bitte beachten: Wenn sich volljährige Schüler selbst entschuldigen wollen, ist jeweils ein ärztliches Attest vom behandelnden Arzt erforderlich. Ein solches Attest ist nicht erforderlich, wenn weiterhin die Eltern die Entschuldigung vornehmen.