Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen
Sollte aufgrund extremer Wetterlagen eine sichere Verbringung Ihrer Kinder in die Schule nicht möglich sein, so bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
Gefahrenlage 1:
großräumiges Ereignis (landkreisweit), z. B.:
- schwerer Sturm
- Schneechaos
Wer legt fest, dass das Kind nicht sicher zur Schule verbracht werden kann?
Koordinierungsgruppe des Landkreises, gebildet aus Vertretern der Transportunternehmen, Schulen und Straßenmeistereien
Wie werden Sie über den Unterrichtsausfall informiert?
ab 06:00 Uhr per
- Radio
- Homepages der Radiosender
- Internetseiten der lokalen Presse/des Landratsamtes
- Schulmanager
Welche Maßnahmen muss ich treffen?
- Lassen Sie ihr Kind zu Hause!
- Holen Sie es ggf. von der Haltestelle nach Hause!
- Erscheint der Bus nicht (30 min!), kann das Kind nach Hause
Muss ich mein Kind telefonisch entschuldigen?
Nein, unterlassen Sie dies bitte. Die Kommunikationskanäle würden überlastet! Fragen Sie nur im Zweifelsfall per E-Mail nach.
Was ist zu tun, wenn mein Kind bereits in der Schule ist, weil es z. B. zu Fuß in die Schule kommt?
Ihr Kind ist in jedem Fall betreut. Es wird erst nach der 6. Stunde entlassen. Bis dahin sollte der Busverkehr wiederhergestellt sein und sie müssen sich und Ihr Kind nicht in Gefahr bringen!
Gefahrenlage 2:
lokal eng begrenztes Ereignis (gemeindeweit), z. B.:
- gefrierender Regen
- Windhose
Wer legt fest, dass das Kind nicht sicher zur Schule verbracht werden kann?
Sie als Eltern
Welche Maßnahmen muss ich treffen?
- Lassen Sie ihr Kind zu Hause!
- Holen Sie es ggf. von der Haltestelle nach Hause!
- Erscheint der Bus nicht (30 min!), kann das Kind nach Hause
Muss ich mein Kind telefonisch entschuldigen?
Ja, denn wir wissen ja unter Umständen nichts davon, dass bei Ihnen im Ort die Straßen aufgrund z. B. Blitzeis nicht begehbar sind.
Was ist zu tun, wenn mein Kind bereits in der Schule ist, weil es z. B. zu Fuß in die Schule kommt?
Ihr Kind ist in jedem Fall betreut. Es wird erst nach der 6. Stunde entlassen. Bis dahin sollte der Busverkehr wiederhergestellt sein und sie müssen sich und Ihr Kind nicht in Gefahr bringen!
Die Sicherheit Ihres Kindes hat in jedem Fall Vorrang vor der Schulpflicht.
Weitere Informationen:
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
Landratsamt Main-Spessart: